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Coronavirus – Maßnahmen der Zentralregierung Spaniens, die Selbständige sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) betreffen

21 Mar, 2020

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Aktuelle Aussichten für die KMU

Der Ministerrat hat am letzten Donnerstag eine Reihe wirtschaftlicher und sozialer Maßnahmen gebilligt, mit denen mehr als 200 Mrd. Euro mobilisiert werden sollen. Das königliche Dekret vom 17.03.2020 enthält eine Reihe außerordentlicher und dringender Maßnahmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu begegnen.

Der Präsident der Zentralregierung, Pedro Sánchez, hat versichert, dass diese Maßnahmen den Unternehmen die Liquidität geben soll, die sie benötigen, um die Folgen der Coronakrise abzufedern. Zu den von der Regierung genehmigten Maßnahmen gehört unter anderem die vereinfachte Beantragung von Sozialleistungen für Selbstständige aufgrund der Einstellung ihrer Tätigkeit, die Aussetzung der Beitragszahlung in die Sozialversicherung oder die Befreiung von Beitragszahlungen derjenigen Unternehmen, die ERTE-Maßnahmen implementiert haben (Expedientes de Empleo Temporales = vorübergehende Aussetzung des Arbeitsverhältnisses).

Maßnahmen, die KMU oder sonstige Unternehmen betreffen

Eine der von der Regierung angekündigten Maßnahmen ist der Zahlungsaufschub für Banken bei der Auszahlung von Hypotheken an Arbeitnehmer, die von der Coronavirus-Krise betroffen sind. Diese Maßnahme kommt denjenigen Arbeitnehmern zugute, deren Einkommen verringert wird oder die infolge dieser Situation arbeitslos werden.

Eine weitere der vorgeschlagenen Maßnahmen besteht darin, die Unterbrechung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung für schutzbedürftige Gruppen während der Krisensituation zu verbieten. Die Regierung hat bereits angekündigt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung mit elektrischer Energie oder Erdgas zu gewährleisten, und erforderlichenfalls sogar die Intervention von Unternehmen zu ermöglichen, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.

Eine ERTE-Maßnahme gegenüber einem Arbeitnehmer, die wegen der Coronakrise ergriffen wird, fließt nicht in die Arbeitslosenstatistik ein; gleichwohl können betroffene Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen, selbst wenn die erforderlichen Beitragszeiten noch nicht erreicht wurden. Die Unternehmen ihrerseits sind während dieser Zeit von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Die spanische Regierung wird Bankgarantien in Höhe von bis zu 100 Mrd. Euro bereitstellen, um den Herausforderungen für Unternehmen zu begegnen. Mit den staatlichen Garantien soll der durch das Virus verursachte Zahlungsverzug von Unternehmen, Selbstständigen und Familien abgemildert werden.

Alle Arbeitnehmer können eine Arbeitszeitverkürzung von bis zu 100% und eine generelle Umstrukturierung der Arbeitszeit beantragen, um Verwandte bis zum zweiten Grad (Großeltern und Enkelkinder) zu betreuen, ohne dass dies einen Kündigungsgrund darstellen würde.

Maßnahmen für Selbstständige

Selbstständige können Leistungen wegen schlechter Auftragslage unter folgenden Bedingungen erhalten:

Der Bezug der Sozialleistungen muss mit der Befreiung zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben und gegebenenfalls mit der Genehmigung von ERTE-Maßnahmen seiner angestellten Mitarbeiter vereinbar sein. Antragsberechtigt sind Selbstständige, deren wirtschaftliche Aktivitäten komplett eingestellt werden müssen oder deren Rechnungsstellung im Vergleich zum Vormonat um 75% gesunken ist.

Der zuvor erwähnte außerordentliche Bezug von Sozialleistungen aufgrund der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit hat eine Dauer von einem Monat und erstreckt sich gegebenenfalls bis zum letzten Tag des Monats, in dem die nationale Notstandsverordnung endet. Der Zeitraum der Inanspruchnahme der Sozialleistung wird ausnahmsweise so behandelt, als ob Sozialabgaben ordnungsgemäß gezahlt worden wären und mindert nicht eventuelle zukünftige Ansprüche.

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